Die Einführung der CE-Kennzeichnung gemäß DIN EN 1090 im Jahr 2011 markierte einen Meilenstein für die bauaufsichtlichen Metall- und Stahlbauprodukte in ganz Europa. Diese Kennzeichnung stellt erweiterte Anforderungen an den Bauteilhersteller bezüglich der Fertigungsüberwachung und Dokumentation im Vergleich zum bisherigen Eignungsnachweis nach DIN 18800-7 dar.
Durch kontinuierliche Weiterbildungen im Bereich der Schweißtechnik und Schulungen zu den geänderten Produktionsrichtlinien, insbesondere zur CE-Kennzeichnung, hat die Zertifizierung nach DIN EN 1090 mit Ausführungsklasse 3 bei der Metallbau Hartwig Schuster GmbH eine zielgerichtete Umsetzung erfahren.
Die Auswahl der Ausführungsklasse (Execution Class, kurz Exc.) hängt von der Einstufung der Kategorien Schadensfolgeklasse CC, Beanspruchungsklasse SC sowie Herstellerklasse HC ab.
Gemäß dem deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) stellt ein Unternehmen mit Exc.3 vorwiegend ruhend und vorwiegend nicht ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigungsklasse S700 her. Dabei umfasst das Leistungsspektrum unter anderem:
- Großflächige Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten/Stadien
- Gebäude mit mehr als 15 Geschossen
- Vorwiegend ruhend beanspruchte Wehranschlüsse bei extremen Abflussvolumen
- Folgend nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke und deren Bauteile
- Geh- und Radwegbrücken
- Straßen- und Eisenbahnbrücken
- Fliegende Bauten
- Türme und Masten wie z.B. Antennentragwerke
- Kranbahnen
- Zylindrische Türme wie z.B. Stahlschornsteine
Die Ausführungsklasse 3 gilt auch für andere vergleichbare Bau- und Tragwerke sowie für die Ausführungsklassen 1 und 2.
Zusätzlich ist die Metallbau Hartwig Schuster GmbH mit der Herstellerqualifikation nach DIN 18800-7 Klasse E mit Erweiterung für Kranbahnen gemäß DIN 4132 zertifiziert. Die Koexistenzphase dieser Norm endete am 01.07.2014.